Herzlich Willkommen in meinem Tutorial!
Was ihr alles beachten / vorbereiten müßt, um ein Kleingewerbe anzumelden (Domainname, Firmenkonto, usw.) kennt ihr ja bereits von meinen
"Neueinsteiger-Tipps".
Heute möchte ich Euch erklären, wann und in welcher Form ihr ein
IMPRESSUM braucht:
Ich besitze 2 Dawandashop und bin immer auf der Suche nach neuen Linkpartnerschaften, virtuellen Freundschaften oder auch mal die ein oder andere Anregung. Dabei stolpere ich immer wieder über Facebookseiten und Blogs die kein Impressum besitzen.
Das Problem:
Egal, wie bekannt (oder nicht bekannt) eine Seite ist, wenn man Pech hat, kann
man ohne fehlendes (oder mit unvollständigem) Impressum abgemahnt werden - JA,
auch über Plattformen, wie Facebook, Google+ & CO!
Hier ein Auszug aus dem
Telemediengesetz:
§ 5 Allgemeine
Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel
gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar,
unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen
sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den
Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft
gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu
leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden
Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme
und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der
Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten
oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur
zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister,
Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen
sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von
Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988
über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine
mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16),
oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom
18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher
Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209
S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der
Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht
wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die
Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche
Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden
ist,
c) die Bezeichnung der
berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine
Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine
Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die
Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf
Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder
Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
§ 6 Besondere
Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen
(1) Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen,
die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind, mindestens die folgenden
Voraussetzungen zu beachten:
1. Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu
erkennen sein.
2. Die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag
kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar sein.
3. Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe,
Zugaben und Geschenke müssen klar als solche erkennbar sein, und die
Bedingungen für ihre Inanspruchnahme müssen leicht zugänglich sein sowie klar
und unzweideutig angegeben werden.
4. Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter
müssen klar als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich
sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.
(2) Werden kommerzielle Kommunikationen per elektronischer
Post versandt, darf in der Kopf- und Betreffzeile weder der Absender noch der
kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Ein
Verschleiern oder Verheimlichen liegt dann vor, wenn die Kopf- und Betreffzeile
absichtlich so gestaltet sind, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den
Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die
tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der
Nachricht erhält.
(3) Die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb bleiben unberührt.
So könnte zum Beispiel Euer Impressum aussehen:
Impressum
Seiteninhaber:
Max Mustermann
Mustermann-AG
Wallhaller Str. 513
41069 Mönchengladbach
Email:
max@mustermann.de
Onlineshop: www.unterhosen-max.de
Rechtsform: Kleingewerbe
Finanzamt: Mönchengladbach
Steuernummer: 123/4567/8899
Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt. Eine Ausweisung der UST erfolgt gemäß
§19 UStG nicht.
Soweit, so gut.
Doch wie füge ich nun das so wichtige (und leider immer wieder mit massig Abmahnungen geahnte) Impressum bei Facebook, Google+, Twitter & CO ein?
Hier eine kleine Anleitung, wie ihr ein
Impressum bei Facebook anlegen könnt:
1.) Gehe auf die Fanseite vom
>> Social Media
Team <<.
2.) Klicke evtl. vorher auf "gefällt mir", falls nicht
freigegeben.
3.) Klicke auf "Free Tabs" (grün/weißes Symbol unter dem
Bannerbild)
4.) Klicke auf "Impressum Tab"
5.) App bestätigen und eine Seite auswählen, wo das Impressum
installiert werden soll.
6.) Gehe nun auf Deine Fanseite. Oben findest Du nun den
"Impressum"-Tab --> draufklicken
(falls Du diesen nicht siehst, kannst Du ihn mit dem kleinen Pfeil auf der rechten Seite sichtbar machen)
7.) Auf das Werkzeug klicken und "Dieses Tab bearbeiten"
8.) AGBs akzeptieren
9.) Weiter unten auf "Impressum" klicken (das Fenster erweitert sich)
10.) Daten entsprechend eingeben und Nutzungsbedingungen (weiter unten)
bestätigen. Bitte achtet darauf,
daß der Disclimber und "Sonstige
Angaben" nach dem bestätigen angezeigt werden.
11.) Fertig :-)
Aber denkt bitte daran:
Seit der Zwangsumstellung auf die
Chronik müsst ihr darauf achten, daß Euer Impressum auch wirklich DIREKT unten rechts
unter Eurem Titelbild zu sehen ist. Neuerdings werden nämlich schon Seiten im
Internet abgemahnt, bei denen das Impressum nicht „auf Anhieb“ zu finden war (weil es erst durch einen Klick auf den Pfeil sichtbar ist) … !
Impressum bei Google+
Bei Google+ habt ihr nicht viele Möglichkeiten, wie ihr ein Impressum anlegen könnt:
1.) Geht auf Eure Fanseite
2.) Klickt auf "Info"
3.) Klickt oben auf "Profil bearbeiten"
4.) Klickt auf "Intro" und bearbeitet alles soweit, bis Euer Impressum drin steht.
5.) Speichern
6.) Wer es ganz genau haben möchte, kann unter "Kontakt" noch entsprechend die "Adresse" und "Email" auswählen und bearbeiten.
Impressum bei Twitter
Da man verpflichtet ist, in jedem Sozialen Netzwerk ein Impressum zu haben, gilt dies logischerweise auch für Twitter.
Die einzige Möglichkeit, die es hier gibt, ist, sich ein entsprechendes Hintergrundbild "zurechtzubasteln", bei dem alle Impressumsdaten drinstehen.
Meine Bildmaße sind: 202x600.
Impressum bei Blogspot
Um bei Blogspot ein Impressum einzurichten, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- als eigene Seite
- als Widget
Das Impressum als eigene Seite ist immer die optisch beste Wahl:
1.) Erstmal im Blog anmelden, so daß ihr alles bearbeiten könnt.
2.) Oben rechts auf "Design" klicken.
3.) Links auf "Seiten" klicken
4.) Oben bei "Neue Seite" auf den Pfeil klicken und "Leere Seite" auswählen.
5.) Nun gebt ihr oben im "Betreff" das Wort "Impressum" ein und bearbeitet die Seite mit Euren Daten.
6.) Rechts so einstellen, daß andere "keine Kommentare" abgeben können (unter Optionen) und "bestehende Kommentare ausblenden".
7.) Veröffentlichen
Fertig.
Wenn ihr das Impressums-Tab allerdings an einer anderen Stelle Eurer Navi haben möchtet, geht ihr wieder in das Menü "Seiten", drückt (und haltet gedrückt) auf das farbige Feld vor Eurer Seite und zieht damit den Tab dahin, wo ihr ihn haben wollt. Dann das "Layout speichern".
Impressum bei Wordpress
Bei Wordpress gilt das gleiche Prinzip: Es wird für das Impressum eine neue Seite erstellt.
1.) Oben links auf Euren Seitennamen gehen, warten, bis sich das Menü öffnet und "Dashboard" auswählen.
2.) "Seiten" auswählen.
3.) Oben auf "Erstellen" klicken
4.) Als Betreff "Impressum" eingeben und entsprechend Eure Daten im Textfeld einfügen.
5.) Das ganze nun "publizieren" - fertig.
Solltet ihr Probleme haben, daß Eure Seiten nicht angezeigt werden, schaut doch bitte mal unter "Design - Menü" nach, ob ihr die Seite auch im Menü gespeichert habt.
Impressum bei Pinterest
Bisher habe ich auf Pinterest noch nicht eine einzige Seite gesehen, die ein Impressum hat - allerdings ist Pinterest, ebenso wie Faebook, Google+, Twitter & CO, ein "Soziales Medium" und somit besteht streng genommen auch eine Impressumspflicht.
Die einzige Möglichkeit, die ich jedoch sehe, ist, das Impressum auf der Startseite unter dem eigenen (Firmen)Namen einzugeben. Die Zeichen hier sind jedoch begrenzt und machen dies eigentlich unmöglich - zumal man den Text nicht formatieren kann, da alles automatisch hintereinandergeschrieben wird ...
So könntet ihr Eure Daten einstellen:
1.) Ihr geht auf Eure Startseite.
2.) Oben rechts über Euren Namen fahren und auf "Einstellungen" klicken.
3.) Unter "Kurzinfo" Eure Daten eingeben.
4.) Speichern - fertig!